Landes-Kyu-Training

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Im Rahmen der Veranstaltungen behält sich der AVNRW bzw. der Ausrichter vor, Bild- und Tonaufnahmen von Referenten, Beteiligten und Gästen zu Zwecken der PR- und Öffentlichkeitsarbeit zu erstellen, zu verarbeiten und zu verbreiten, soweit diese nicht im Einzelfall widersprechen. Hierauf wird sowohl im Rahmen der Veranstaltungsanmeldung als auch am Veranstaltungsort in geeigneter Weise hingewiesen. Rechtsgrundlage ist dabei Art 6 Abs. 1 Lit. f DSGVO.